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Produkt zum Begriff Nebenkostenabrechnung:


  • Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.
    Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.

    Nebenkostenabrechnung, Wohnungsmängel, Vertragsauslegung und Mieterhöhungen sind die Themen, bei denen es am häufigsten Streit mit dem Vermieter gibt. Ohne theoretischen Ballast kommt das »Mieter-Set« direkt auf den Punkt und zeigt dem Leser, wie man die wichtigsten Mieterrechte erfolgreich anwenden kann. Seit der ersten Auflage 2016 hat sich auf dem Wohnungsmarkt viel verändert. In der Neuauflage klärt die Stiftung Warentest über die aktuellen Regelungen zum Corona-Kündigungsschutz auf, der noch bis zum 30.6.2022 gilt. Außerdem gibt es alles Wissenswerte zur Mietbremse in Großstädten sowie zum Berliner Mietendeckel. In diesem Ratgeber erfährt man, wie der Makler als Vermittler einer Mietwohnung fungiert und wie man mit den richtigen Bewerbungsunterlagen punktet. Mit dem Vertrags-Checker ist man auf der sicheren Seite und erfährt, was außerdem zu regeln ist, damit der Umzug schnell und reibungslos erfolgt. Auch bei rechtlichen Fragen wie dem korrekten Kündigungsschreiben oder der Kautionserstattung sowie zu Modernisierung und Mieterhöhung ist man mit diesem Buch perfekt beraten.

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    Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.

    Die Experten des Deutschen Mieterbunds und der Verbraucherzentrale haben in der vierten Auflage des Ratgebers ihr Wissen gebündelt mit brandaktuellen Informationen zum neuen Heizungsgesetz und zu den Regelungen bei der CO2-Abgabe. Erläuterungen zu den klassischen Ärgernissen im Mietverhältnis wie Betriebskostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen oder Eigenbedarfskündigungen sind verständlich formuliert. Das »Mieter-Handbuch« hat mit Musterbriefen und Checklisten einen Werkzeugkasten für Streitfälle parat - zum Heraustrennen, Ausfüllen und Verschicken.

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  • Kann Mieter Nebenkostenabrechnung verlangen?

    Ja, Mieter können eine Nebenkostenabrechnung verlangen, wenn sie in einem Mietverhältnis mit Nebenkostenvereinbarung stehen. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, eine jährliche Abrechnung über die Nebenkosten zu erstellen und dem Mieter zur Verfügung zu stellen. In der Abrechnung müssen alle angefallenen Kosten transparent aufgeführt sein. Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen. Falls der Vermieter die Abrechnung nicht fristgerecht vorlegt, können Mieter eine Nachforderung oder Rückzahlung der Nebenkosten verlangen.

  • Bis wann kann Mieter Nebenkostenabrechnung verlangen?

    Bis wann kann Mieter Nebenkostenabrechnung verlangen? In Deutschland haben Mieter das Recht, die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter zu verlangen. Gemäß § 556 BGB muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und dem Mieter zukommen lassen. Sollte der Vermieter diese Frist nicht einhalten, kann der Mieter die Abrechnung auch noch nach Ablauf der Frist verlangen. Es ist jedoch ratsam, die Nebenkostenabrechnung zeitnah zu prüfen, um eventuelle Unstimmigkeiten rechtzeitig klären zu können.

  • Wie lange darf der Vermieter die Nebenkostenabrechnung zurückhalten?

    Wie lange darf der Vermieter die Nebenkostenabrechnung zurückhalten? Gemäß § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und dem Mieter vorlegen. Verstreicht diese Frist ohne Abrechnung, kann der Mieter eine Nachforderung oder Rückzahlung der Nebenkosten verlangen. Es ist wichtig, dass der Vermieter die Abrechnung fristgerecht erstellt, um mögliche Konflikte zu vermeiden und die Rechte des Mieters zu wahren. Sollte der Vermieter die Frist nicht einhalten, kann der Mieter ihn zur Abrechnung auffordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

  • Was darf ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung verlangen?

    Was darf ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung verlangen? Ein Vermieter darf nur die tatsächlich angefallenen Kosten für Betriebskosten wie z.B. Heizung, Wasser, Müllentsorgung, Hausmeisterdienste oder Grundsteuer auf die Mieter umlegen. Er darf keine Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten oder Kosten für Modernisierungsmaßnahmen in der Nebenkostenabrechnung verlangen. Zudem muss die Abrechnung transparent und nachvollziehbar sein und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen.

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  • Nebenkostenabrechnung: kurz&konkret!
    Nebenkostenabrechnung: kurz&konkret!

    Bei den Betriebskosten sind Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern oft vorprogrammiert. Schließlich machen die Nebenkosten für den Mieter mittlerweile einen beachtlichen Teil der Gesamtmiete aus. Und wegen der drastisch gestiegenen Energiepreise werden die Betriebskosten steigen. Viele Mieter müssen deshalb mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Vermieter können daher davon ausgehen, dass der Mieter bei der nächsten Betriebskostenabrechnung – oft auch als »Nebenkostenabrechnung« bekannt – schon etwas genauer hinschauen wird, welche Kosten als Nebenkosten gezahlt werden müssen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass von verschiedener Seite immer wieder suggeriert wird, dass jede zweite oder dritte Abrechnung vom Vermieter fehlerhaft ausgestellt wird. Es lohnt sich also als Vermieter, über die gesetzlichen Abrechnungsregelungen Bescheid zu wissen und darauf zu achten, dass die Betriebskostenabrechnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Überprüfung des Mieters Stand hält.

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  • Bis wann muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellt haben?

    Bis wann muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellt haben? In der Regel muss die Nebenkostenabrechnung bis spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt sein. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, den Mietern eine angemessene Frist für die Prüfung der Abrechnung zu geben. Sollte der Vermieter diese Frist nicht einhalten, können die Mieter unter Umständen eine Nachzahlung verweigern oder eine Mietminderung geltend machen. Es ist daher wichtig, dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung fristgerecht erstellt, um eventuelle Konflikte zu vermeiden.

  • Wer bekommt Original Mietvertrag Mieter oder Vermieter?

    Der Original Mietvertrag wird in der Regel dem Mieter ausgehändigt. Dieser hat das Recht, den Vertrag zu prüfen und zu unterzeichnen, bevor er in Kraft tritt. Der Vermieter behält in der Regel eine Kopie des Vertrags für seine eigenen Unterlagen. Es ist wichtig, dass beide Parteien eine Kopie des unterzeichneten Vertrags besitzen, um eventuelle Unstimmigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich ist es jedoch der Mieter, der den Original Mietvertrag erhält.

  • Wie lange hat der Vermieter Zeit die Nebenkostenabrechnung zu erstellen?

    Wie lange hat der Vermieter Zeit die Nebenkostenabrechnung zu erstellen? Gemäß § 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter ein Jahr Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzusenden. Diese Frist beginnt mit Ende des Abrechnungszeitraums, in der Regel dem Kalenderjahr. Es ist wichtig, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist, damit der Mieter eventuelle Einwände rechtzeitig geltend machen kann. Falls der Vermieter die Frist nicht einhält, kann der Mieter unter Umständen eine Nachzahlung verweigern.

  • Was darf in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden?

    Was darf in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden? In der Regel können dem Mieter alle Kosten in Rechnung gestellt werden, die durch den Betrieb, die Instandhaltung und den Verbrauch des Mietobjekts entstehen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienste und die Wartung von Aufzügen. Auch Versicherungen, Grundsteuern und Verwaltungskosten können auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Es ist wichtig, dass die Nebenkosten transparent und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden, damit der Mieter überprüfen kann, ob die Abrechnung korrekt ist.

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